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Direkte Demokratie

Abstimmungen

Bis zu viermal pro Jahr entscheiden die Stimmberechtigten über politische Sachfragen. Abgestimmt wird über Volksinitiativen und gewisse Beschlüsse des Parlaments. Meistens geht es dabei um Verfassungs- oder Gesetzesänderungen.

Die Verfassung ändern oder ein Gesetz stoppen

Die Verfassung ändern
Über jede Änderung der Verfassung wird in der Schweiz abgestimmt (obligatorisches Referendum): Egal, ob die Änderung vom Parlament beschlossen wurde oder von einer Volksinitiative gefordert wird. Der neue Verfassungsartikel tritt nur in Kraft, wenn die Mehrheit der Stimmenden (Volksmehr) und der Kantone (Ständemehr) dafür ist (doppeltes Mehr).

 

Auch über den Beitritt der Schweiz zu einer Organisation für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften (z.B. UNO, EU) findet «obligatorisch» eine Volksabstimmung statt. Nur bei einem doppelten Mehr von Volk und Ständen tritt die Schweiz bei.

An eidgenössischen Abstimmungen teilnehmen dürfen Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt sind: Sie sind stimmberechtigt.


Ein neues Gesetz stoppen
Gegen Gesetze oder gewisse Staatsverträge, die das Parlament beschlossen hat, können die Stimmberechtigten ein Referendum ergreifen (fakultatives Referendum). Kommt ein Referendum zustande, wird über das betreffende Gesetz bzw. über den Vertrag abgestimmt. Das Gesetz oder der Staatsvertrag ist angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmenden Ja dazu sagt (einfaches Mehr).



Informationen

Instrumente der direkten Demokratie

Volksinitiative
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können eine Volksinitiative unterzeichnen oder selber lancieren und damit eine Änderung der Verfassung verlangen. 100 000 gültige Unterschriften braucht es, damit eine Volksinitiative zustande kommt. Diese müssen innerhalb von 18 Monaten gesammelt werden. 

Volksinitiativen gibt es auf Bundesebene seit 1891. 234 kamen seither zur Abstimmung, 26 wurden angenommen.

Am 31.12.2024 waren 13 Initiativen im Sammelstadium und 18 beim Bundesrat oder Parlament hängig. 1 Initiative waren abstimmungsreif.


Fakultatives Referendum
Stimmberechtigte können mit einem Referendum verlangen, dass über bestimmte Entscheide des Parlaments abgestimmt wird (z.B. über ein neues Gesetz). Damit das Referendum zustande kommt, sind 50 000 gültige Unterschriften nötig. Innerhalb von 100 Tagen müssen diese gesammelt werden. Eine Abstimmung findet auch statt, wenn acht Kantone diese verlangen (sog. Kantonsreferendum).

1874 wurde das fakultative Referendum eingeführt. 216 kamen seither zustande, 91 Vorlagen wurden damit vom Volk gestoppt.

Am 31.12.2024 lief für 18 Bundesgesetze und -beschlüsse die Referendumsfrist. Gegen keine Vorlage wurden Unterschriften gesammelt.


Wirkung von Initiativen und Referenden
Auch wenn die meisten Initiativen nicht angenommen und nur die wenigsten Gesetze durch ein Referendum gestoppt werden - sie haben trotzdem eine grosse Wirkung:

- Sie führen zu öffentlichen Diskussionen über ein bestimmtes Thema.

- Sie beeinflussen die Gesetzgebung. Die Anliegen referendumsfähiger Gruppen werden beim Erarbeiten neuer Gesetze berücksichtigt.

- Manchmal machen Bundesrat und Parlament zu einer Initiative einen Gegenvorschlag, der das Anliegen der Initiative aufgreift.

Abstimmungstermine 2025

2025 sind folgende Sonntage für Abstimmungen reserviert: 9. Februar, 18. Mai, 28. September, 30. November


Politisch mitbestimmende Personen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung

Abstimmungsresultate 2024

3. März

Initiative für eine 13. AHV-Rente

Ja 58,3%

Renteninitiative

Nein 74,8%

9. Juni

Prämien-Entlastungs-Initiative

Nein 55,5%

Kostenbremse-Initiative

Nein 62,8%

Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Nein 73,7%

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Ja 68,7%

22. September

Biodiversitätsinitiative

Nein 63%

Reform der beruflichen Vorsorge

Nein 67,1%

24. November

Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen

Nein 52,7%

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)

Nein 51,6%

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

Nein 53,8%

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG (Einheitliche Finanzierung der der Leistungen)

Ja 53,3%