Volksinitiative
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können eine Volksinitiative unterzeichnen oder selber lancieren und damit eine Änderung der Verfassung verlangen. 100 000 gültige Unterschriften braucht es, damit eine Volksinitiative zustande kommt. Diese müssen innerhalb von 18 Monaten gesammelt werden.
Volksinitiativen gibt es auf Bundesebene seit 1891. 234 kamen seither zur Abstimmung, 26 wurden angenommen.
Am 31.12.2024 waren 13 Initiativen im Sammelstadium und 18 beim Bundesrat oder Parlament hängig. 1 Initiative waren abstimmungsreif.
Fakultatives Referendum
Stimmberechtigte können mit einem Referendum verlangen, dass über bestimmte Entscheide des Parlaments abgestimmt wird (z.B. über ein neues Gesetz). Damit das Referendum zustande kommt, sind 50 000 gültige Unterschriften nötig. Innerhalb von 100 Tagen müssen diese gesammelt werden. Eine Abstimmung findet auch statt, wenn acht Kantone diese verlangen (sog. Kantonsreferendum).
1874 wurde das fakultative Referendum eingeführt. 216 kamen seither zustande, 91 Vorlagen wurden damit vom Volk gestoppt.
Am 31.12.2024 lief für 18 Bundesgesetze und -beschlüsse die Referendumsfrist. Gegen keine Vorlage wurden Unterschriften gesammelt.
Wirkung von Initiativen und Referenden
Auch wenn die meisten Initiativen nicht angenommen und nur die wenigsten Gesetze durch ein Referendum gestoppt werden - sie haben trotzdem eine grosse Wirkung:
- Sie führen zu öffentlichen Diskussionen über ein bestimmtes Thema.
- Sie beeinflussen die Gesetzgebung. Die Anliegen referendumsfähiger Gruppen werden beim Erarbeiten neuer Gesetze berücksichtigt.
- Manchmal machen Bundesrat und Parlament zu einer Initiative einen Gegenvorschlag, der das Anliegen der Initiative aufgreift.