Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, hat aber enge Beziehungen zu ihr. Geregelt werden diese über den sogenannten bilateralen Weg. Grundlage dafür sind über 100 Abkommen, darunter die bilateralen Abkommen I und II:
Die Bilateralen I wurden im Jahr 2000 vom Schweizer Stimmvolk mit 67% angenommen. Die 7 Abkommen regeln vor allem wirtschaftliche Fragen. Hauptziel ist ein gegenseitig erleichterter Marktzugang (Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräfte). Die Mitgliedstaaten der EU und insbesondere die Nachbarstaaten sind für die Schweiz die wichtigsten Handelspartner. Für die EU ist die Schweiz die viertwichtigste Handelspartnerin.
Die Bilateralen II regeln weitere wirtschaftliche Fragen, aber auch die Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl, Sicherheit, Umwelt und Kultur. Sie umfassen 9 Abkommen, u.a. das Schengen-Dublin-Abkommen: Das Schweizer Stimmvolk hat es 2005 mit 55% angenommen. Schengen ermöglicht u.a. die grenzüberschreitende Mobilität und eine Zusammenarbeit von Justiz und Polizei. Dublin ermöglicht u.a. eine Koordination der Asylverfahren.
Der Bundesrat will den bilateralen Weg stabilisieren und weiterentwickeln. Er tut dies mit dem sogenannten Paketansatz. Von März bis Dezember 2024 wurde darüber mit der EU verhandelt. Das Paket beinhaltet mehrere thematische Elemente, darunter drei neue Abkommen (Strom, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit) sowie die Aktualisierung von fünf bestehenden, um der Schweizer Wirtschaft den hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt weiterhin zu sichern. Am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom materiellen Abschluss der verhandlungen zwischen der Schweiz un der EU.
27 Mitgliedstaaten
Sitz in Brüssel
Seit 1951 (damals als EGKS, ab 1957 EWG)