Interview mit dem Bundesgerichtspräsident
Bundesgerichtspräsident 2025/2026
François Chaix
Im Rechtsstaat ist die Justiz das Gegengewicht, das für das gute Funktionieren der Institutionen notwendig ist.
Drei Fragen an den Bundespräsidenten
Was feiert das Bundesgericht 2025?
Das Bundesgericht gibt es seit 1848. Seine Kompetenzen waren aber noch sehr beschränkt und es tagte jeweils nach Bedarf an unterschiedlichen Orten in der Schweiz. Mit der Bundesverfassung von 1874 wurden die Kompetenzen deutlich erweitert; vor allem aber erhielt es 1875 in Lausanne seinen festen Sitz. 2025 feiert das Bundesgericht also sein 150-jähriges Jubiläum als ständiges Gericht.
Und wie feiert es diesen Geburtstag?
Mit verschiedenen Anlässen. Im Mai findet der offizielle Festakt mit Vertreterinnen und Vertretern insbesondere aus der Politik, der Justiz und der Rechtswissenschaft statt. Zudem wird das Bundesgericht im Mai eine Fachtagung organisieren, an der die kantonalen Obergerichte, die Höchstgerichte der 46 Mitgliedstaaten des Europarates sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der Schweizer Justiz und Rechtswelt teilnehmen. Für die Mitarbeitenden des Gerichts gibt es im Juni einen festlichen Anlass. Und ganz besonders freuen wir uns, der Bevölkerung unsere Institution an den Tagen der offenen Türen vom 6. September 2025 (am Standort Luzern) und vom 13. und 14. September 2025 (am Hauptsitz in Lausanne) vorzustellen!
Welche anderen historischen Etappen kennt das Bundesgericht?
Hinweisen möchte ich zunächst auf die Schaffung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) 1917 in Luzern, das 2007 vollständig mit dem Bundesgericht fusionierte. Ein weiterer Meilenstein war die Wahl von Frau Margrith Bigler-Eggenberger zum ersten weiblichen Gerichtsmitglied 1974. Schliesslich möchte ich den 1. Januar 2007 erwähnen: Seit diesem Datum hat das Bundesgericht die Kompetenz, über Streitsachen im Zusammenhang mit eidgenössischen Wahlen zu entscheiden. Diese Befugnis stärkt die Position des Bundesgerichts als Wächter der Demokratie.
Der Bundesgerichtspräsident wird vom Parlament für zwei Jahre gewählt. Er vertritt das Bundesgericht gegen aussen.