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Die Gerichte des Bundes

Urteile der eidgenössischen Gerichte


Aufruf zu Hass wegen sexueller Orientierung
Das Bundesgericht hat erstmals einen Schuldspruch wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung bestätigt. Der Verurteilte hatte sich 2021 im Internet in einem Film-Interview abschätzig über eine Journalistin und die homosexuelle und lesbische Gemeinschaft geäussert. Mit der verwendeten Sprache und verschiedenen herabsetzenden Ausdrücken lud er die Leser seines Beitrags dazu ein, die Journalistin insbesondere wegen ihrer sexuellen Orientierung zu verachten. Seine Botschaft war darauf ausgerichtet, Hassgefühle aufgrund der sexuellen Orientierung zu wecken und zu schüren.

Urteil 6B_1323/2023; BGE 150 IV 292


Bundesratsansprache vor Abstimmungen
Die Schweizerische Radiound Fernsehgesellschaft (SRG) hat mit der Ausstrahlung der Bundesratsansprache zur «Frontex-Vorlage » auf Radio SRF vor der Abstimmung vom 15. Mai 2022 das Gebot der Vielfalt nicht verletzt. An dieses sind aufgrund des besonderen Charakters der Ansprachen weniger strenge Anforderungen zu stellen als bei anderen abstimmungsrelevanten Sendungen. Das Publikum kann die Ansprachen ohne weiteres als Teil der Informationsaktivitäten des Bundesrates erkennen und einordnen. Die Stimmberechtigten sind es gewohnt, sich trotz des Positionsbezugs des Bundesrates eine eigene Meinung zu bilden.

Urteil 2C_871/2022; BGE-Publikation vorgesehen


Ehemaliger Innenminister von Gambia wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat den ehemaligen Innenminister Gambias für in den Jahren 2000–2016 in Gambia begangene mehrfache vorsätzliche Tötung, Folter und Freiheitsberaubung je als Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden und eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren verhängt sowie eine Landesverweisung von 12 Jahren ausgesprochen. Die Zuständigkeit der Schweiz für reine Auslandstaten stützt sich auf das Weltrechtsprinzip für die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen. In Bezug auf Anklagepunkte der Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfügt die Schweiz über keine Strafhoheit, da ein systematischer oder ausgedehnter Angriff gegen die Zivilbevölkerung nicht erstellt war. Gegen das Urteil haben sämtliche Verfahrensparteien Berufung angemeldet.

Urteil SK.2023.23


Essenslieferungen sind keine Postsendungen
Die PostCom als Regulierungsbehörde im Postmarkt qualifizierte die Essenslieferungen von Uber und eat.ch als Postsendungen. Folglich müssten die beiden Unternehmen ihren Angestellten die im Postwesen üblichen Arbeitsbedingungen gewährleisten und einen Gesamtarbeitsvertrag ausarbeiten. Das Bundesverwaltungsgericht stützte die Beschwerde der beiden Unternehmen. Es stellte fest, dass der Gütersowie der Stückguttransport, zu denen auch Essenslieferungen gehören, nicht unter das Postgesetz fallen.

Urteile A-4721/2021 und A-4350/2022


Comparis gilt als Versicherungsvermittlerin

Auf der Website comparis.ch können die Nutzenden unter anderem Versicherungslösungen vergleichen und durch Weiterklicken eine Offerte direkt bei der betreffenden Versicherung bestellen. Zwar geschieht die Offertbestellung über eine Schwesterfirma, die Tätigkeiten der beiden Unternehmen sind aber wirtschaftlich zwingend voneinander abhängig. Aus diesem Grund bestätigte das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, Comparis sei als Versicherungsvermittlerin einzustufen.

Urteil B-5886/2023


Technik hinter Emojis
Das Schweizer Unternehmen Pear AG erhob Klage gegen Apple Inc. wegen Verletzung seiner Patente. Dabei ging es im Wesentlichen um die Technik zur Übermittlung von Emojis in Kurzmitteilungen. Gesendet wird gemäss der patentierten Technologie nicht das gewählte Emoji als Grafik, sondern eine Zeichenfolge, aufgrund derer das empfan gende Mobiltelefon in seinem Speicher die entsprechende Darstellung findet und an zeigt. Das Bundespatentge richt wies die Klage ab. Die fraglichen Patente sind ins gesamt nicht gültig.

Urteil O2020_014


Verletzung der Patentrechte von Stromer glaubhaft
Das Bundespatentgericht hat ein Gesuch der Schweizer E-Bike-Herstellerin Stromer um Erlass von vorsorglichen Massnahmen (Unterlassung, vorläufige Beschlagnahme) gegen ein Konkurrenzunternehmen gutgeheissen. Nach Auffassung des Gerichts wurde glaubhaft gemacht, dass das Streitpatent rechtsbeständig ist und dass die Konstruktion des Konkurrenzprodukts im Bereich der Hintergabel/Hinterachse/ Motornabe die Patentrechte der Herstellerin Stromer verletzt. Die Firma Stromer hat zudem glaubhaft gemacht, dass ihr durch die Einführung des Konkurrenzprodukts eine Umsatzeinbusse droht.

Urteil S2023_004 und S2023_005