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Die Regierung

Aufgaben des Bundesrats


Gesetze vorbereiten

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament neue Gesetze und schlägt vor, wie Volksentscheide umzusetzen sind. Seine Vorschläge sind breit abgestützt: Sie berücksichtigten die Stellungnahmen der Kantone, Parteien, Verbände und betroffenen Gruppierungen. Nach deren «Vernehmlassung» übergibt der Bundesrat die Vorlage dem Parlament zur Beratung und zum Entscheid.


Entscheide des Parlaments umsetzen

Sobald sich das Parlament für ein Gesetz entschieden hat, erlässt der Bundesrat die entsprechenden Verordnungen: Diese halten fest, wie das Gesetz konkret umzusetzen ist. Verlangt das Parlament bestimmte Massnahmen, sorgt der Bundesrat dafür, dass diese ergriffen werden.


Informieren

Der Bundesrat informiert die Kantone, das Parlament und die Öffentlichkeit laufend über seine Entscheide und Absichten. Die Abstimmungsvorlagen erläutert er im roten «Abstimmungsbüchlein»: Es wird den Stimmberechtigten per Post zugeschickt und im Internet angeboten.

www.admin.ch/TV
www.admin.ch/news
www.admin.ch/abstimmungen


Die Bundesverwaltung führen

Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung mit ihren rund 39‘000 Mitarbeitenden. Sie ist in sieben Departemente gegliedert. Jedes Mitglied des Bundesrats steht einem Departement vor.


Die Zukunft planen

Der Bundesrat stellt die Weichen für die Zukunft: Er legt Leitlinien fest, gibt Ziele vor und zeigt auf, wie er die Bundesgelder einsetzen will. Für seine Pläne muss er im Parlament und allenfalls auch bei Volk und Ständen Mehrheiten finden.

Leitlinien des Bundesrats für die Legislatur 2019-2023

1. Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung.

2. Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.

3. Die Schweiz sorgt für Sicherheit, engagiert sich für den Schutz des Klimas und agiert als verlässliche Partnerin in der Welt.

Den drei Leitlinien sind 18 Ziele und 53 Massnahmen zugeordnet.

Regieren in Krisenzeiten
Ist die innere oder äusseren Sicherheit der Schweiz gefährdet, hat der Bundesrat die Vollmacht, Notverordnungen zu erlassen (Bundesverfassung Art. 185). Bei einer ausserordentlichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit ist es das Epidemiengesetz, das dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen überträgt. Deshalb konnte er während der Corona-Krise 2020 kurzfristig einschneidende Massnahmen anordnen: Versammlungsverbote, Notkredite, Kurzarbeit und sogar die Absage einer Volksabstimmung. Das Parlament hat die Entscheide gemäss Gesetz nachträglich genehmigt.