Sie sind der Präsident des Bundesgerichts, was beinhaltet diese Aufgabe?
Ich bin als Präsident das Gesicht der Institution und vertrete sie nach aussen. Zusammen mit dem Vizepräsidenten und einem weiteren Gerichtsmitglied bilden wir die Verwaltungskommission. In unseren Händen liegt die Verantwortung für die Gerichtsverwaltung. Zusätzlich zum Präsidialamt bleibt man als ordentliches Gerichtsmitglied aktiv und beteiligt sich an der Rechtsprechung der Abteilung, der man angehört. Das ist wichtig, denn es ist der Beruf, den man gewählt hat.
Funktioniert in der Schweiz die Gewaltenteilung?
Wir haben das Privileg, in einem Land zu leben, in dem das Parlament, der Bundesrat und das Bundesgericht sich gegenseitig respektieren. Jede Gewalt ist sich der Tatsache bewusst, dass sie bestimmte Zuständigkeiten hat und diejenigen der anderen Gewalten berücksichtigen muss. Gewaltenteilung beruht zunächst nur auf dem Papier der Verfassung; sie erwacht erst zum Leben durch den Willen der Menschen, sie zu respektieren. Für die Zukunft der Schweiz und unserer Institution wünsche ich mir, dass das Bundesgericht weiterhin eine Referenz und ein Faktor für sozialen Frieden bleibt. Das ist besonders wichtig in einer Zeit, in der Autorität zunehmend in Frage gestellt wird.
Hilft künstliche Intelligenz (KI) künftig beim Verfassen von Urteilen?
KI ist aus meiner Sicht nicht geeignet, um rechtliche Entscheidungen zu treffen. Sie beruht auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen auf der Grundlage bereits bestehender Informationen, also der Vergangenheit. Am Bundesgericht sind wir jedoch ständig mit neuen gesellschaftlichen Fragen und damit mit neuen rechtlichen Problemstellungen konfrontiert. KI ist für solche Aufgaben nicht geeignet. KI unterstützt am Bundesgericht aber zum Beispiel die Anonymisierung unserer Urteile, die wir alle im Internet veröffentlichen. Den letzten Schliff machen jedoch immer unsere Mitarbeitenden. Derzeit entwickeln wir zudem eine Anwendung für Übersetzungen und Zusammenfassungen von Texten. Meiner Meinung nach muss KI ein Hilfsmittel für die Entscheidungsfindung bleiben: Der Entscheid selber ist immer von Richterinnen und Richtern zu treffen, also von Frauen und Männern, die sich der menschlichen Wirklichkeit der Verfahren bewusst sind.
Der Bundesgerichtspräsident wird vom Parlament für zwei Jahre gewählt. Er vertritt das Bundesgericht gegen aussen.