Leistungen der Invalidenversicherung bei Adipositas
Nach früherer Rechtsprechung begründete eine Adipositas (starkes Übergewicht) grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Invalidenrente. Das Bundesgericht hat seine Praxis nun geändert. Heute gilt: Die Tatsache, dass Adipositas grundsätzlich behandelbar ist, schliesst einen Rentenanspruch nicht mehr von vornherein aus. Im Einzelfall ist vielmehr zu prüfen, in welchem Ausmass die Krankheit die Arbeitsfähigkeit tatsächlich einschränkt. Wie bei anderen Erkrankungen besteht auch bei Adipositas eine Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet, dass eine betroffene Person nur dann Anspruch auf eine Invalidenrente hat, wenn sie zumutbare Massnahmen ergreift (etwa diätetische oder medikamentöse Behandlungen, Verhaltenstherapien oder Bewegungsprogramme).
BGE 151 V 66
Yoko Ono ist Eigentümerin der Uhr von John Lennon
Yoko Ono hatte John Lennon 1980 zu seinem 40. Geburtstag eine Uhr geschenkt. Nach seiner Ermordung wurde die Uhr in der Wohnung von Yoko Ono aufbewahrt. Sie gelangte von dort in die Hände eines früheren Privatchauffeurs von Yoko Ono. Ein Sammler erwarb die Uhr später in Deutschland und reichte sie 2014 bei einem Auktionshaus in Genf zur Schätzung ihres Wertes ein. Davon erfuhr Yoko Ono. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Sammlers abgewiesen und bestätigt, dass Yoko Ono die Eigentümerin der Uhr ist. Das Eigentum ging zunächst durch Erbgang auf sie über. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Uhr vom Chauffeur gestohlen wurde. An der gestohlenen Sache konnte der Sammler kein Eigentum durch Ersitzung erwerben.
BGE 151 III 122
Verurteilung wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für Taten, die während des ersten Bürgerkriegs in Liberia begangen wurden
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat im Berufungsverfahren gegen das erstinstanzliche Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts einen liberianischen Staatsangehörigen wegen Verstösse gegen das Kriegsvölkerrecht für schuldig befunden. Die Taten wurden zwischen 1993 und 1995 während des ersten Bürgerkriegs in Liberia begangen, als der Beschuldigte Kommandant einer bewaffneten Gruppe war. Die Berufungskammer befand, dass der Beschuldigte insbesondere Zivilisten getötet hatte resp. hatte sie hinrichten lassen, eine Zivilistin vergewaltigt, die Würde eines verstorbenen Zivilisten verletzt, Plünderungen angeordnet, Zwangstransporte unter unmenschlichen Bedingungen angeordnet und geleitet sowie einen Kindersoldaten eingesetzt hatte. Die Berufungskammer kam zudem zum Schluss, dass die festgestellten Straftaten Teil eines ausgedehnten Angriffs gegen die Zivilbevölkerung waren und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu qualifizieren sind, da sie zum Zeitpunkt der Einführung dieses Tatbestandes in die schweizerische Gesetzgebung im Jahr 2011 nicht verjährt waren. Die Berufungskammer verhängte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren sowie eine Landesverweisung aus der Schweiz für die Dauer von 10 Jahren. Gegen dieses Urteil ist Beschwerde beim Bundesgericht hängig.
Urteil CA.2022.8
KI ist nicht Erfinderin
Ein US-amerikanischer Gesuchsteller meldete beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum einen Lebensmittelbehälter zum Patent an. Er beantragte, sein KI-System als Erfinder einzutragen, da es die Erfindung selbstständig gemacht habe. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Abweisung des Antrags. Bei einer Patentanmeldung muss eine natürliche Person als Erfinderin genannt werden. Erfinder kann jedoch sein, wer im Prozess der künstlichen Intelligenz (KI) mitwirkt und das Vorliegen der Erfindung erkennt.
Urteil B-2532/2024
Rechtswidrige Abschreibung der AT1-Anleihen
Im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS ordnete die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht im März 2023 der CS an, sämtliche AT1-Anleihen im Nominalwert von ca. 16.5 Milliarden Franken abzuschreiben. Gegen diese Verfügung haben rund 3000 Betroffene in rund 360 Verfahren Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. In einem Teilentscheid hob das Gericht die Verfügung wegen fehlender Rechtsgrundlage auf. Offen blieb die Frage der Rückabwicklung, d.h des Rückgängigmachens der Abschreibung.
Teilentscheid vom 1. Oktober 2025 im Verfahren B-2334/2023
Patent von Ortovox für ein Lawinen-Verschütteten-Suchgerät teilweise nichtig
Das Bundespatentgericht hat eine Nichtigkeitsklage des Schweizer Outdoorsport-Ausrüsters Mammut gegen ein Patent des Konkurrenzunternehmens Ortovox teilweise gutgeheissen. Nach Ansicht des Gerichts ist es naheliegend und damit nicht patentierbar, das Tonsignal eines Lawinen-Verschütteten-Suchgeräts (LSV) zu unterdrücken oder mit einer verringerten Lautstärke auszugeben, während das LVS eine Sprachnachricht abgibt. Dagegen ist es erfinderisch, dem Benutzer eines LVS zusätzliche Anweisungen in Form von Sprachnachrichten zu geben, die im Zusammenhang mit der Suche stehenden Ereignissen ausgelöst werden.
Urteil O2023_012