Das Bundesgericht
Das Bundesgericht entscheidet als oberste Instanz bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgerinnen, zwischen Bürgern und Staat, zwischen Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen. Betroffen sind das Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht.
Aufgaben des Bundesgerichts
Prüft Urteile unterer Gerichte in der Regel endgültig
Das Bundesgericht beurteilt als oberste Instanz Beschwerden gegen Urteile der höchsten kantonalen Gerichte, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts. Es prüft, ob diese das Recht korrekt angewendet haben.
Bei Menschenrechtsfragen können Betroffene Beschwerde erheben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Falls der EGMR eine Verletzung der Menschenrechte durch die Schweiz feststellt, wird das Urteil zwar nicht direkt aufgehoben. Aber unter bestimmten Umständen können die Betroffenen verlangen, dass neu entschieden wird (Revision).
Sorgt für einheitliche Rechtsanwendung
Das Bundesgericht sorgt mit seinen Entscheiden für die Einhaltung und die einheitliche Anwendung des Bundesrechts. Es schützt die verfassungsmässigen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an seinen Urteilen.
Trägt zur Entwicklung des Rechts bei
Muss das Bundesgericht eine rechtliche Frage beurteilen, die vom Gesetz nicht oder nicht eindeutig geregelt ist, trägt es mit seiner Rechtsprechung zur Entwicklung des Rechts bei. Manchmal zeigt es sich, dass für ein bestimmtes rechtliches Problem eine gesetzliche Regelung fehlt, eine solche aber notwendig wäre. In diesem Fall weist das Bundesgericht den Gesetzgeber auf diese Lücke hin. Das kann dazu führen, dass das Parlament ein Gesetz ergänzt oder neu formuliert.
Organisation des Bundesgerichts
Das Bundesgericht ist nach Rechtsgebieten gegliedert. Es besteht aus den folgenden acht Abteilungen:
zwei öffentlich-rechtlichen Abteilungen in Lausanne (z. B. politische Rechte, Ausländerrecht)
zwei öffentlich-rechtlichen Abteilungen in Luzern (z. B. Unfall- und Invalidenversicherung, Steuern)
zwei zivilrechtlichen Abteilungen in Lausanne (z. B. Vertragsrecht, Familienrecht)
zwei strafrechtlichen Abteilung in Lausanne
40 ordentliche und 19 nebenamtliche Richterinnen und Richter sind am Bundesgericht tätig. Von den ordentlichen Gerichtsmitgliedern sind 14 Frauen und 26 Männer. Drei haben Italienisch als Muttersprache, 14 Französisch und 23 Deutsch. Den Gerichtsmitgliedern ist es untersagt, neben ihrer Tätigkeit als Bundesrichter eine entgeltliche Tätigkeit auszuüben.
Gegen aussen wird das Bundesgericht durch sein Präsidium vertreten. Über die wichtigsten Fragen entscheidet das Gesamtgericht mit allen 40 Bundesrichterinnen und Bundesrichtern.
Präsident: François Chaix
Die Gerichtsmitglieder werden unterstützt von 375 Mitarbeitenden, davon rund 175 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber. Diese wirken bei der Urteilsfindung mit. In vielen Fällen wird ihnen die Ausarbeitung eines Urteilsentwurfs übertragen. Das Urteil wird aber immer von den beteiligten Richterinnen und Richtern gefällt.
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat bereitet die Sitzungen der Leitungsgremien vor, unterstützt die Umsetzung ihrer Beschlüsse und steht dem Präsidium sowie sämtlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern zur Verfügung. Es organisiert Treffen mit Delegationen anderer Gerichte und internationalen Organisationen und verantwortet die Pflege der nationalen und internationalen Beziehungen.
Als Dienstleistungszentrum des Gerichts unterstützt das Generalsekretariat die einzelnen Abteilungen in ihrer täglichen Arbeit. Den Mitgliedern des Gerichts sowie den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern werden alle notwendigen juristischen Fachinformationen bereitgestellt. Ausserdem sorgt das Generalsekretariat dafür, dass die Entscheide des Bundesgerichts der Öffentlichkeit zugänglich sind. Für die besonderen Anforderungen des Gerichts entwickelt der Bereich Informatik massgeschneiderte Anwendungen.
Das oberste Leitungsorgan der Gerichtsverwaltung ist die Verwaltungskommission, die aus dem Präsidium, dem Vizepräsidium und einem weiteren Mitglied des Gerichts besteht. Die Verwaltungseinheiten werden vom Generalsekretär geführt. Er leitet ausserdem das Sekretariat des Gesamtgerichts, der Präsidentenkonferenz und der Verwaltungskommission. An den Sitzungen der Verwaltungskommission und der Präsidentenkonferenz nimmt er mit beratender Stimme teil.
Generalsekretär Bundesgericht: Nicolas Lüscher
Besonderheiten des Bundesgerichts
In der Regel schriftlich
Das Verfahren vor Bundesgericht ist grundsätzlich schriftlich. Die zuständige Richterin studiert die Akten und unterbreitet den anderen beteiligten Richtern einen schriftlichen Urteilsentwurf. Sind alle damit einverstanden, ist das Urteil so gefällt. Werden sie sich nicht einig, findet eine öffentliche mündliche Urteilsberatung statt.
Transparent
Bei einer öffentlichen Urteilsberatung diskutieren die Richterinnen und Richter den Fall, oft in Anwesenheit der Streitparteien, von Medienschaffenden oder Besucherinnen. Am Schluss stimmen die Richter per Handerheben ab. Von Urteilsberatungen, welche die Öffentlichkeit besonders interessieren, werden Filmaufnahmen zur Verfügung gestellt. Alle Urteile des Bundesgerichts werden im Internet publiziert. Zu besonders wichtigen Urteilen verfasst das Bundesgericht eine Medienmitteilung, pro Jahr sind es rund 40 bis 60 Medienmitteilungen.
Keine eigenen Abklärungen zum Geschehenen
Das Bundesgericht prüft die korrekte Anwendung des Rechts. Es stützt sich daher grundsätzlich auf die Tatsachen, wie sie von den Vorinstanzen festgestellt wurden.
Mehrsprachig – drei oder fünf Richter
Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts kommen aus allen Sprachregionen der Schweiz. Bei öffentlichen Urteilsberatungen sprechen sie ihre Muttersprache. Die Urteile werden jeweils entweder auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgefasst und nicht übersetzt. In der Regel entscheiden drei Richter, bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Antrag einer Richterin fünf.
Offene Türen für die Bevölkerung
Am Hauptsitz des Bundesgerichts in Lausanne und am Standort Luzern können Einzelpersonen und Gruppen regelmässig an Führungen teilnehmen.
Verfahren nach Art der Erledigung 2024
Ausgaben 2024 (CHF)
107 Mio.
Vollzeitstellen 2024
349